Vorbeugender Brandschutz :

LEISTUNGSPORTFOLIO

  • Erarbeitung von ganzheitlichen Brandschutznachweisen im Bauantragverfahren
  • Brandschutzberatung für den vorbeugenden baulichen Brandschutz auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen

Der Begriff „Vorbeugender Brandschutz“ umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden möglichst gering zu halten.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert.

Huber & Dieterle Bauphysik

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