Vorbeugender Brandschutz :

LEISTUNGSPORTFOLIO
Neubau und Sanierungen:
- Erarbeitung von ganzheitlichen Brandschutzkonzepten im Bauantragverfahren
- Brandschutzberatung für den vorbeugenden baulichen Brandschutz auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen
Spezialisierung auf Bestandsbewertung und Ermittlung von Bestandsschutz:
- Ermittlung von Bestandsschutz auf Grundlage von Bauplänen, sowie Prüfung von Bestandsschutz ohne Baupläne
- Umfangreiche Kenntnis zum Brandschutz im Bereich der
- Bauordnungen Baden-Württemberg (seit 1965)
- Bauordnung Württemberg (1872 – 1965)
- Garagenverordnung und Reichsgaragenordnung (seit 1939)
- diversen Sonderbauvorschriften (seit 1974)
- Weiterbildung zur Vereinbarkeit der Brandschutz- und Denkmalanforderungen
Der Begriff „Vorbeugender Brandschutz“ umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden möglichst gering zu halten.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert.
Der Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil von Bauanträgen. Wohingegen Gebäude mit zwei Nutzungseinheiten wenig Anforderungen an den Brandschutz haben, müssen Gebäude ab 3 Nutzungseinheiten bereits einiges beachten. Gebäude ab 5 oberirdischen Geschossen haben die strengsten Anforderungen der Standardgebäude und werden nur von den Sonderbauten (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäuser, etc.) übertroffen.
Es ist daher ratsam für hohe und große Gebäude (Gebäudeklasse 4-5) sowie für Sonderbauten eine vollumfängliche Auslegung der Brandschutzanforderungen in Form eines Brandschutkonzeptes erstellen zu lassen. Für kleinere Gebäude (Gebäudeklasse 1-3) kann eine Brandschutzberatung Sicherheit bieten ohne hohe Kosten zu verursachen. Die Brandschutzberatung kann individuell auf die geplanten Maßnahmen angepasst werden und kann Themen wie z. B. Bestandsschutz, Brandsanierung oder das Übernehmen von Abstimmungen mit der Behörde umfassen.